Im Vorwege einer Psychotherapie sollten Sie sich unbedingt bei Ihrer Krankenkasse/Beihilfestelle erkundigen, wie viele Sitzungen und bis zu welcher Höhe die Versicherer die Psychotherapiekosten erstatten. Dazu gibt es sehr unterschiedliche Verträge bei den privaten Krankenkassen und Beihilfestellen.
Die Abrechnung richtet sich nach der GOP (Gebührenordnung für Psychotherapeuten). I.d.R. erhalten Sie 1 mal im Quartal eine Rechnung. Diese können Sie später mit ihrer PKV und Beihilfestelle abrechnen.
Alles Weitere über die Kosten können wir persönlich besprechen.
Behandlungen für gesetzlich Versicherte (GKV) sind möglich – die Praxis besitzt eine Kassenzulassung.
Es gibt verschiedene Gründe, warum man vielleicht eine Psychotherapie selbst zahlen möchte.
Auch das ist möglich. Ich rechne im Quartal nach der jeweils geltenden GOP ab (s.o.).
Alles Weitere zu den Preisen besprechen wir persönlich.
Dipl.-Psych. Kerstin Jedowski-Hartmann
Praxis für tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie
Am Burgfeld 10
23568 Lübeck
Kassenzulassung (GKV) vorhanden
Mobil: 01577-6974915
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